Besondere Risiken im Effektenhandel

Vor dem Hintergrund der börsengesetzlichen Informationspflicht gegenüber seiner Kundschaft möchten wir Sie über Geschäftsarten und Anlagen informieren, die besondere Risiken aufweisen können.

Seit dem 1. Februar 1997 ist der gewerbsmässige Handel mit Effekten durch das Börsengesetz geregelt (Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995). Es verpflichtet Banken und andere im Effektenhandel tätige Institutionen oder Personen, alle Wertschriftenkundinnen und -kunden über die Risiken zu informieren, mit denen die verschiedenen Geschäftsarten und Effekten behaftet sind.
Unsere Broschüre vermittelt Ihnen weitere Informationen.

Vielleicht haben Sie Fragen zur einen oder anderen Geschäftsart, zum einen oder anderen Risiko. Zögern Sie in diesem Fall nicht, mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater Kontakt aufzunehmen. Diese werden Sie gerne noch detaillierter und umfassender informieren.

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